Kurzzeitpflege im St. Gertrudenstift
Während der Urlaubszeiten Ihrer Angehörigen, zur eigenen Erholung oder nach einem Krankenhausaufenthalt haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zeit bei uns zu verbringen.

Die gesetzlichen Pflegekassen übernehmen im Kalenderjahr, bei Anerkennung einer Pflegestufe, den Pflegekostenanteil für maximal 28 Tage Kurzzeitpflege. Bei der Beantragung helfen wir Ihnen und unterstützen Sie.
Die Pflege orientiert sich an Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Unser pflegerisches Ziel ist die Förderung oder Wiederherstellung der Selbstständigkeit.
Der solitäre Kurzzeitpflegebereich ist im Gebäude des Betreuten Wohnens untergebracht. Er ist durch einen Übergang mit dem Alten- und Pflegeheim verbunden.
Die Kurzzeitpflege hat einen großen Gemeinschaftsraum mit Küchenzeile, in dem gemeinsame Aktivitäten wahrgenommen werden.
Beschäftigungstherapie wird regelmäßig angeboten. Friseur, Fußpflege und Krankengymnastik kann terminlich vereinbart werden.
Der Kurzzeitpflegebereich verfügt über 15 Plätze in neun Einzelzimmern und drei Doppelzimmern.
Die Zimmer werden vollständig möbliert angeboten, verfügen über einen Wohn-/Schlafraum und eine großzügige seniorengerecht ausgestattete Nasszelle. Alle Zimmer sind mit einem Notrufsystem, einem Telefonanschluss und mit einem hauseigenem Fernseher ausgestattet